Wie beantrage ich eine Fällgenehmigung in NRW

Wenn für das Fällen eines Baums in Nordrhein-Westfalen eine Genehmigung erforderlich ist, muss der Antrag immer schriftlich bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Zuständig sind meist das Umweltamt, die Untere Naturschutzbehörde oder ein vergleichbares Fachamt.

Der Antrag kann entweder über ein offizielles Formular oder formlos mit allen erforderlichen Angaben gestellt werden.

Welche Behörde ist zuständig?

In den meisten Kommunen liegt die Zuständigkeit bei einem der folgenden Ämter:

  • Umweltamt
  • Grünflächenamt
  • Untere Naturschutzbehörde
  • Ordnungsamt

Viele Städte in NRW stellen dafür ein Online-Formular im kommunalen Serviceportal bereit. Alternativ ist die Antragstellung auch per E-Mail oder postalisch möglich.

Inhalte des Antrags auf Baumfällung

Damit der Antrag vollständig ist, werden in der Regel folgende Angaben und Unterlagen verlangt:

  • Antragsformular oder formloser Antrag mit Name, Adresse und Kontaktdaten
  • Grundstücksadresse sowie ein Lageplan, in dem der betroffene Baum eindeutig markiert ist
  • Standortbeschreibung (z. B. Garten, Vorgarten, Grundstücksgrenze)
  • Baumdaten: Baumart, Anzahl der Bäume, Stammumfang bzw. Stammdurchmesser, Gesundheitszustand
  • Begründung für die Fällung, etwa Krankheit, Sturmschäden, Gefahrenlage oder geplante Baumaßnahmen
  • Aktuelle Fotos (Gesamtansicht und Detailaufnahmen); bei Gefahrensituationen oft zusätzlich ein fachliches Gutachten
  • Vollmacht, falls der Antrag nicht vom Grundstückseigentümer selbst gestellt wird
  • Ablauf und Bearbeitungsdauer

Der Antrag sollte frühzeitig vor der geplanten Fällung eingereicht werden. Viele Kommunen empfehlen einen zeitlichen Vorlauf von mehreren Wochen bis hin zu einigen Monaten.

  • Die Bearbeitungszeit beträgt meist rund vier Wochen, in der Praxis häufig zwischen zwei und sechs Wochen
  • Bei akuten Gefahren (z. B. umsturzgefährdeter Baum) ist teilweise eine verkürzte Bearbeitung möglich
  • Die Behörde prüft die Unterlagen, führt gegebenenfalls eine Ortsbesichtigung durch und trifft anschließend eine schriftliche Entscheidung
  • Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden sein, etwa einer Ersatzpflanzung

Wichtige Hinweise zur Genehmigung

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte des Grundstücks (oder Bevollmächtigte)
  • Eine Genehmigung gilt nur für einen begrenzten Zeitraum (häufig 1–2 Jahre)
  • In der Regel ist sie an den gesetzlich zulässigen Fällzeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar gebunden
  • Illegale Baumfällungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit hohen Bußgeldern geahndet werden

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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